Auf ihrem Weg zum Einsatzort, nehmen Feuerwehrfahrzeuge und Fahrzeuge anderer Hilfsorganisationen Sonder- und Wegerechte in Anspruch. Die §35 STVO und §38 STVO regeln das Verhalten unter der in Anspruchnahme ausdrücklich. Sie räumen Rechte ein und drücken Pflichten aus.

Für Sie gilt prinzipiell, wenn sich ein Fahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn nähert: Ruhe bewahren!

Nicht selten kommt es zu brenzlichen Situationen zwischen Einsatzfahrzeugen und PKW anderer Verkehrsteilnehmer, aufgrund von Überreaktionen. Sollte sich ein Einsatzfahrzeug mit Sonderrechten nähern, setzen Sie den Blinker rechts, um dem Fahrer zu signalisieren, dass Sie ihn wahrgenommen haben und halten Sie am Fahrbahnrand an. Ein rollender PKW ist für den Fahrer eines Einsatzfahrzeuges wesentlich schwerer einzuschätzen, als ein stehendes Fahrzeug.

Kommt Ihnen ein Einsatzfahrzeug entgegen, gilt selbiges! Feuerwehr- und Rettungsdienstfahrzeuge sind meistens wesentlich breiter als PKW. Deswegen sind breite Spuren für die Fahrer wesentlich einfacher zu befahren.

Stehen Sie an einer roten Ampel, fahren Sie -unter Ausschluss der Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer- in die Kreuzung ein, schaffen Sie Platz nach vorne-rechts, damit die Verkehrsteilnehmer hinter Ihnen, aufrücken und so eine freie Fahrt ermöglichen können.


Prinzipiell gilt...

... reagieren Sie besonnen.

... reagieren Sie frühzeitig.

 

Unvorhersehbare, späte Fahrmanöver führen zu schweren Unfällen.