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Fotos: B. Amsberg, Elmshorner Nachrichten 

Elmshorn: Feuer auf einem Balkon greift auf Wohnung eines Hochhauses über

Elmshorn - Am heutigen Vormittag hat es gegen  11.20 Uhr auf einem Balkon eines Hochhauses im Ellerndamm gebrannt. Die Flammen haben schnell auf die gesamte Wohnung im 2. Obergeschoss
übergegriffen und diese komplett zerstört. Personen wurden nicht verletzt. Der Sachschaden wird auf rund 300.000 Euro geschätzt.

Zwei darüber liegende Wohnungen sind durch die Rauchentwicklung stark in Mitleidenschaft gezogen worden. In zwei darunter liegenden Wohnungen entstand erheblicher Sachschaden durch Wasser.

Beim Eintreffen der Freiwilligen Feuerwehr Elmshorn hatte das Feuer bereits durch die gesprungene Fensterscheibe auf das Wohnzimmer und die Vier-Zimmer-Wohnung übergegriffen. Die Bewohner waren nicht zu Hause. Die 25 ehrenamtlichen Einsatzkräfte, die mit acht Fahrzeugen vor Ort waren,  nahmen unter schwerem Atemschutz ein C-Rohr für die Löscharbeiten im Innenangriff vor. Aus der Wohnung geworfene Gegenstände wurden mit einem weiteren C-Rohr auf dem Rasen vor dem zwölfstöckigen Wohnblock abgelöscht. Die vom Brand betroffene Wohnung ist unbewohnbar.
Gleiches gilt für die darunter liegende Wohnung im ersten Stock. Grund ist ein massiver Wasserschaden – aber nicht durch das Löschwasser, sondern durch Leitungswasser. Wegen der Hitze ist das Ventil eines Heizungsrohres geplatzt und das Wasser herausgelaufen. Die Feuerwehr unter der Einsatzleitung von Zugführer Renee Chandony versucht, mit Planen und einem Wassersauger den Schaden zu begrenzen. Für die Bewohnerin kümmert sich die Stadt Elmshorn um eine vorübergehende Unterbringung in einem Hotel oder einer Pension. Die Bewohner der Brandwohnung kommen privat unter.
Ein Bewohner der darüberliegenden Wohnung im dritten Stock wurde vom Rettungsdienst gesichtet, musste aber nicht weiter behandelt werden.  Die Feuerwehrkräfte noch bis 14.30 Uhr zu tun.
Die Kriminalpolizei Elmshorn hat die Ermittlungen zur Brandursache aufgenommen. Die Ermittler müssen davon ausgehen, dass der Balkon durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern nahe dem Haus in Brand geraten war. Die genauen Umstände müssen geklärt werden. Ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Brandstiftung ist eingeleitet. Die Wohnung ist zur weiteren Untersuchung beschlagnahmt.